Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen im „Klangraum-Staig“ in der Galerie in der ehemaligen Marienkirche

  1. Geltungsbereich
    1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB genannt) gelten für alle Veranstaltungen, bei denen der „Klangraum-Staig“ Veranstalter ist. Sie regeln die Details der Beziehungen zwischen dem „Klangraum-Staig“ (nachfolgend Veranstalter genannt) und den Kartenkäufern/Veranstaltungsbesuchern (nachfolgend Kunde genannt). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten. Anderslautende AGB, insbesondere die des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn „Klangraum-Staig“ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    1.2. Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb bzw. Besitz der Eintrittskarte(n), unabhängig vom Ort oder von der Art des Erwerbs, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie bindend akzeptiert.
  2. Kartenerwerb / Kein Widerrufsrecht
    2.1. Eintrittskarten können über das Internet unter „www.klangraum-staig.de“, in den Vorverkaufsstellen oder über den Newsletter bestellt und erworben werden.
    2.2. Beim Erwerb von Eintrittskarten kommt immer nur zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein Vertrag über den Besuch der Veranstaltung(en) zustande.
    2.3. Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.
    2.4. Der Erwerb der Eintrittskarte schließt den Anspruch auf einen Sitzplatz für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung ein. Einen Anspruch auf einen speziellen, reservierten Sitzplatz besteht nicht.
    2.5. Die Eintrittskarten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Veranstalters.
  3. Nutzung und Weiterveräußerung der Eintrittskarten -gleicher Preis?
    3.1. Jeder gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterverkauf oder -handel der Eintrittskarten ohne vorherige Erlaubnis oder Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Darunter fallen insbesondere der Verkauf von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen an Dritte oder eine Versteigerung der Karten über Internetauktionshäuser in Gewinnerzielungsabsicht. Im Zweifelsfall ist immer die Zustimmung des Veranstalters schriftlich einzuholen.
    3.2. Ein Weiter-Verkauf von Eintrittskarten in der Nähe oder vor dem Veranstaltungsort (Gelände rund um die Marienkirche in Staig) ist ohne Ausnahme verboten.
  4. Folgen des missbräuchlichen Kartenerwerbs
    4.1 Für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Auflagen / Verbote nach Ziffer 3 wird oder kann der Veranstalter vom Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von maximal 1.000,00 € verlangen. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
    4.2 Der Veranstalter behält sich vor, Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nachgewiesenermaßen gegen Ziffer 3 verstoßen haben oder an einem Verstoß beteiligt sind,
    • den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern bzw. von dieser auszuschließen,
    • zukünftig ihnen vom Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.
  5. Rückgabe von Eintrittskarten / Kaufpreiserstattung
    5.1. Der Anspruch auf Rückgabe von Eintrittskarten und Erstattung des entsprechenden Kaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall von Veranstaltungen, die der Künstler oder der Veranstalter zu vertreten hat (Krankheit, Technikausfall, o. ä.). Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs der Veranstaltung.
    Unter besonderen Umständen ist eine Verlegung der Veranstaltung in die Nähe des eigentlichen Veranstaltungsortes vom Kunden zu akzeptieren. Der Kunde wird am Veranstaltungsort oder auf „www.klangraum-staig.de“ auf die Verlegung hingewiesen. Dies gilt ebenso für eine zeitliche Verlegung der Veranstaltung. Eine Verzögerung der Veranstaltung ist nicht gleichbedeutend mit einer Verlegung.
    5.2. Der Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises im Sinne von 5.1. ist geltend zu machen
    – im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens bis 28 Tage nach der entfallenen Veranstaltung,
    – im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis zum Vortag der Ersatzveranstaltung, es sei denn, im Einzelfall wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    5.3. Der Kunde hat sich zur Geltendmachung der Ansprüche nach vorstehenden Ziffern direkt und schriftlich an den Veranstalter zu wenden. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt immer nur gegen Vorlage und Einbehalt der Original-Eintrittskarte.
    5.4. Sollte der Kunde aus für ihn nicht zu vertretenden Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein, ist er für die Hinderungsgründe dem Veranstalter gegenüber nachweispflichtig (Krankheit oder ähnliches).
    5.5. Das Recht des Kunden, sich wegen einer Pflichtverletzung des Veranstalters im Rahmen der üblichen gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Vorbehalt von Ziffer 6.
    5.6. Bei Rückerstattung der Tickets fällt eine Gebühr von  1 € je Ticket an.
  6. Haftung des Veranstalters / Gewährleistung
    6.1. Der Veranstalter haftet ohne Einschränkung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    6.2 Bei der Missachtung wesentlicher Vertragspflichten des Veranstalters(„Kardinalpflichten“), die nur auf einfache Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 6.1. erfasst sind, haftet der Veranstalter mit Beschränkung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den Kardinalpflichten des Veranstalters zählen solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    6.3. Der Veranstalter haftet nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
    6.4. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Mitarbeiter.
    6.5. Es kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Dem Inhaber der Eintrittskarte ist dies bekannt. Er trifft ggf. geeignete Vorsorgemaßnahmen. Der Veranstalter übernimmt für eventuell entstandene Hör- oder Gesundheitsschäden keine Haftung.
    6.6 Kunden, die die Vorstellung stören oder andere Kunden belästigen, können vom Veranstaltungsort verwiesen werden. Dies gilt auch bei Personen bei denen konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie dies tun werden. Ein Rückerstattungsanspruch des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
  7. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch
    7.1. Gefährliche Gegenstände sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Dazu gehören unter anderem Glasbehälter, Dosen, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art. Im Zweifelsfall entscheidet der Veranstalter über mitgeführte Gegenstände.
    7.2. Das Fotografieren (keine Veröffentlichung, weder Print noch Online) mit Kompaktkameras oder Mobiltelefonen ist ausschließlich für den privaten Gebrauch und ohne Blitzfunktion gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Professionelle Ausrüstung darf ausschließlich von zugelassenen Personen an den Veranstaltungsort mitgenommen werden. Die Veröffentlichung von Fotos, Film- und Tonaufnahmen jeglicher Art in Print- und Online-Medien ohne Genehmigung des Veranstalters ist nicht erlaubt
    7.3. Der Veranstalter und seine Mitarbeiter sind berechtigt, bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 7.2. die entsprechend eingesetzten Geräte einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr zu verwahren. Datenträger jeder Art, auf denen die Veranstaltung oder Teile davon festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Besitzer wieder ausgehändigt, wenn dieser vorher der dauerhaften Löschung der Daten schriftlich zugestimmt hat.
    7.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen. Dies kann auch für zukünftig stattfindende Veranstaltungen gelten. Der Veranstalter entscheidet im Einzelfall.
    7.5. Tiere sind bei den Veranstaltungen fernzuhalten. Die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs, das Besteigen der Empore und das Betreten der mit „Privat“ gekennzeichneten Räume sind untersagt.
  8. Ton- und / oder Bildaufnahmen des Veranstalters
    Unter Umständen ist es möglich, dass Bild- und/oder Tonaufnahmen (Fernsehen, Radio) durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden. Der Kunde erklärt sich zeitlich und räumlich unbeschränkt damit einverstanden und willigt in die Sendung und Vervielfältigung der Aufnahme ein, soweit nicht nachweislich berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen, ein Anspruch auf Vergütung entfällt.
  9. Datenschutz
    Daten, die sich auf die Person des Kunden beziehen, werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Entsprechend findet auch eine Übermittlung dieser Kundendaten an die Vertriebspartner des Veranstalters nur zum Zwecke der Ausführung der Bestellung statt.
  10. Schlussbestimmungen
    10.1. Diese AGB geben das Vereinbarte erschöpfend wieder. Weitere Individualabreden, mündliche oder sonstige Nebenabreden bestehen nicht.
    10.2. Sollten einzelne Absätze oder Bestandteile dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Absätze oder Bestandteile nicht. Der unwirksame Absatz oder Bestandteil ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszweckes unter Zugrundelegung des von den PaGrteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer etwaigen Regelungslücke.
  11. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG)

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der BRD.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ulm.

Stand 24.10.2020

Kontakt

„Klangraum Staig“

Cornelia und Helmut Hofmann

Fliederstr.31

89194 Schnürpflingen

07346/2399

info@klangraum-staig.de

Website

www.klangraum-staig.de

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Besucher-Service
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Anfahrt und Parken

Kostenfreie Parkmögllichkeiten bestehen rund um die Marienkirche, Hauptstraße 81, dem Dorfplatz und der Grundschule der Gemeinde Staig.